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Datenschutz

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Datenschutzerklärung der Deutsch-Israelischen Gesellschaft e.V.

 

Das Präsidium der Deutsch-Israelischen Gesellschaft hat am 2. September 2013 gemäß § 16 der Satzung die folgende Datenschutzerklärung erlassen:

1.
Mit seiner Aufnahme in die Deutsch-Israelische Gesellschaft e.V. (im Folgenden: Gesellschaft) stimmt das Mitglied zu, dass für die Verwaltung der Mitgliedschaft erforderliche personenbezogene Daten von der Gesellschaft gespeichert werden dürfen: Name, Adresse, Alter/Geburtsdatum und -ort, Beruf, Bankverbindung, Telefonnummern, Emailadressen.

2.
Personenbezogene Daten werden in dem bestehenden gesellschaftseigenen EDV-System gespeichert. Sie liegen im ausschließlichen Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich des Präsidenten, des Schatzmeisters und der Geschäftsstelle der Gesellschaft.

3.
Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich für Vereinszwecke verwendet, insbesondere für die Mitgliederverwaltung.

4.
Die personenbezogenen Daten werden durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme und unerlaubten Nutzung durch Dritte geschützt. Emails an einen größeren Adressatenkreis werden nur über die „bcc“-Funktion versandt.

5.
Sonstige Informationen, etwa Faxnummern, und Informationen über Nichtmitglieder werden von der Gesellschaft grundsätzlich nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, wenn sie zur Förderung der Aufgaben und Ziele der Gesellschaft wie des Vereinszwecks nützlich sind und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein schutzwürdiges Interesse der betroffenen Person der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung entgegen steht.

6.
Die personenbezogenen Daten werden auch den Vorsitzenden derjenigen Arbeitsgemeinschaften zur Kenntnis gegeben, denen das jeweilige Mitglied angehört. Die Arbeitsgemeinschaften und ihre Vorstände sind an die vorliegende Datenschutzerklärung gebunden.

7.
Bei Austritt aus dem Verein bzw. sonstigem Verlust der Mitgliedschaft werden die personenbezogenen Daten des betroffenen Mitglieds gelöscht, soweit nicht die Kassenverwaltung betroffen ist. Personenbezogene Daten, die die Kassenverwaltung betreffen, werden entsprechend den steuerrechtlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre ab dem Zeitpunkt des Verlusts der Mitgliedschaft aufbewahrt.